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Was man darunter versteht

Meist wird unter Auftragsfirma auch: Auftragsunternehmen ein Unternehmen verstanden, das für ein anderes Unternehmen tätig wird.

Der klassische Fall einer Auftragsfirma sind Zulieferbetriebe, die einzelne Komponenten nach Vorgaben des Auftraggebers anfertigen, damit dieser sie einbauen und seinen Kunden als fertiges Produkt verkaufen kann.

Nutzen

Der Begriff der Auftragsfirma ist indes nicht fest definiert. Er umfasst eine Reihe an möglichen Vertragsbeziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen. Im Fall des Zulieferers etwa besteht meist ein Kauf- oder Werklieferungsvertrag; dem Kunden gegenüber tritt die Auftragsfirma gar nicht in Erscheinung. Denkbar ist auch, dass die Auftragsfirma als Subunternehmer auftritt.

Das ist etwa der Fall, wenn ein Bauunternehmen einen großen Auftrag annimmt, den es mit eigenen Ressourcen nicht erledigen kann, und deshalb einzelne Leistungen - etwa das Verlegen der Fliesen - an einen eigenständigen Handwerksbetrieb weiterreicht.

Dieser wird als Auftragsfirma im Haus des Kunden tätig.

Tätigkeitsfelder

Je nach dem Einsatzgebiet des Auftragsunternehmens kann auch die Rede sein von einer Fremdfirma. Dieser Begriff wird besonders dann benutzt, wenn dieses beauftragte Unternehmen nicht in der Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden tätig wird, sondern interne Aufgaben übernimmt. Als Beispiele zu nennen sind hier Pförtner- oder Reinigungsdienste. Mit diesen Firmen hat meist der Auftraggeber einen Dienst- oder Werkvertrag abgeschlossen. Für das beauftragende Unternehmen kann von Bedeutung sein, ob es den einzelnen externen Mitarbeiter beauftragt oder eine als Gesellschaft organisierte Fremdfirma. Bei Einzelpersonen kann den Beteiligten ein Verfahren wegen Scheinselbständigkeit drohen; Fremdfirmen in Form einer Gesellschaft können nicht scheinselbständig sein.

Was zu beachten ist

Bei Mängeln muss der Kunde sich aber zunächst an das Bauunternehmen halten, das insofern das Haftungsrisiko für die Auftragsfirma trägt.

Vereinzelt wird mit der Auftragsfirma auch das Unternehmen bezeichnet, das dem anderen den Auftrag erteilt hat - also genau das Gegenteil des erstgenannten Falls. Es kommt also auf den Kontext an.